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EEG-Einspeisemanagement

Hilfreiche Informationen für Verbraucher

Einspeisemanagement ab 01.01.2012

§ 11 EEG 2012 "Einspeisemanagement"
Im Hinblick auf §§ 14 Abs. 1 i. V. m 13 Abs. 2 EnWG und gemäß §§ 6 i. V. m. 11 EEG sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber im EEG für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) eine detaillierte Leistungseinteilung vor:

1.  Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung 30 kW < P <= 100 kW müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
2.  Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung <= 30 kW haben ein Wahlrecht. 

  • Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann

    oder

  • am Verknüpfungspunkt/Eigentumsgrenze der Photovoltaikanlage mit dem Netz die Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen.

Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Mittelspannung
Hierzu sind die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers und Abrufung der Ist-Einspeisung verbindlich anzuwenden. Der Netzbetreiber kann die Beschaffung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme einer Fernwirkanlage übernehmen. Die Kosten betragen derzeitig 3.990,00 € zzgl. MwSt. Für die Bereitstellung der SIM-Karte mit Flatrate zur Datenübertragung wird derzeitig ein monatliches Entgelt i. H. v. 15,00 €  zzgl. MwSt. erhoben. Hierzu wird dem Anlagenbetreiber(in) ein entsprechendes Angebot unterbreitet.

Anschluss von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen in Niederspannung
Hier sind die Bedingungen für den Einsatz von Rundsteuerempfängern in Anschlussnehmeranlagen zur Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen am Netz des Netzbetreibers verbindlich anzuwenden. Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung, Parametrierung und Erstinbetriebnahme eines Rundsteuerempfängers betragen derzeitig 490,00 € zzgl. MwSt. Für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung eines Funkrundsteuerempfängers wird ein monatliches Entgelt i. H. v. 6,90 € zzgl. MwSt. erhoben. Hierzu wird dem Anlagenbetreiber(in) ein entsprechendes Angebot unterbreitet.

§ 6 EEG 2012 "Technische Vorgaben" (Bestandsanlagen - Photovoltaik -) 

Bedingungen P > 100 kW 
(installierte Leistung am VKP)
30 kW < P <= 100 kW 
(installierte Leistung am VKP)
30 kW < P <= 100 kW 
(installierte Leistung am VKP)
P <= 30 kW 
(installierte Leistung am VKP)
IB-nahmebis 31.12.2011bis 31.12.2008ab 01.01.2009
bis 31.12.2011
bis 31.12.2011
betriebliche Vorgabenferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einstellung abrufenkeineferngesteuert reduzierenkeine
Pflicht ab01.07.2012keine01.01.2014keine

§ 6 EEG 2012 "Technische Vorgaben" (Neuanlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2012) 

EnergieträgerP > 100 kW (installierte Leistung am VKP)30 kW < P <= 100 kW (installierte Leistung am VKP)P <= 30 kW (installierte Leistung am VKP)
Windkraftjaneinnein
Photovoltaikjajaja
Wasserkraftjaneinnein
EEG-BHKWjaneinnein
KWKG-BHKWjaneinnein
betriebliche Vorgabenferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufenferngesteuert reduzierenWahlrecht des Anlagenbetreibers:
ferngesteuert reduzieren
oder
Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70% der installierten Leistung am VKP begrenzen

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