Zusatzleistungen
Zusatzleistungen gemäß § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Das Preisblatt enthält eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und die entsprechenden Entgelte. Sobald die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG als grundzuständiger Messstellenbetreiber neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.