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Netzentgelte

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Netzentgelte

Sie haben sich schon immer gefragt, unter welchen Bedingungen die Energieversorger die Netzentgelte bestimmen? Das E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG gibt Ihnen die Antwort!

Die Nutzer des Netzes des E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene Ihrer Entnahmestelle im Stromnetz. Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.

Entgeltbestandteile für eine Entnahmestelle im Verteilungsnetz des E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG:

1. Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • dem Entgelt für die Netznutzung entsprechend StromNEV (Leistungs- und Arbeitspreis bzw. Grund- und Arbeitspreis), 
  • der Konzessionsabgabe entsprechend der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und den zwischen den Gemeinden und des Elektrizitätswerks Wanfried abgeschlossenen Konzessionsverträgen,
  • den Umlagen für letztverbrauchende Kunden infolge der Umsetzung der entsprechenden Festlegungen des Gesetzgebers,
  • und ggf. dem Entgelt für Blindmehrarbeit.

2. Die Höhe der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung hängt von der technischen Auslegung des Netzanschlusses und der Mess- und Steuereinrichtung sowie deren Inanspruchnahme ab.

3. Zur Gesamtsumme aus Netznutzungsentgelt und dem Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu.

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur ab dem 01.01.2010

Erläuterungen und Zusatzbedingungen
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Energiebelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Versorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung stellt die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG wie schon bislang ihre Netze jedem Netzkunden diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Die Anmeldung der Netznutzung hat an folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen: vnb.strom.eww@rz-gkk.de

Bei einer Änderung der für die Entgeltberechnung maßgeblichen Faktoren behält sich die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG vor, die Entgelte anzupassen. Eine Anpassung kommt insbesondere in Betracht, wenn dem E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG für den Anschluß seines Verteilungsnetzes an das vorgelagerte Netz, die Vorhaltung von Einspeisekapazität in sein Verteilungsnetz oder die Erbringung von Systemdienstleistungen oder durch die Belastungen nach dem "Gesetz über den Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-Gesetz) künftig zusätzliche Kosten entstehen. Soweit künftig eine Steuer oder sonstige die Verteilung elektrischer Energie belastende Abgabe wirksam wird, die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG verpflichtet ist, Energiesteuer vom Kunden einzuziehen, oder existierende Steuern oder Abgaben verändert werden, erhöhen bzw. ermäßigen sich die Entgelte entsprechend. Bei einer Änderung der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen ist die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG ebenfalls berechtigt, die Entgelte neu festzusetzen.

Netzentgelte 2025 (vorläufig)

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