Letztverbrauchergruppe A:
Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A
Letztverbrauchergruppe A+:
Letztverbraucher, deren Abnahmemenge 100.000 kWh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kWh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+
Letztverbrauchergruppe A++:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent desUmsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge 100.000 kWh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strommengen bis zu 1.000.000 kWh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++
Letztverbrauchergruppe B:
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe C:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh.