Strom vom EW Wanfried
Unsere Aufgabe ist es, Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen mit Strom zu versorgen. Und das machen wir gerne! Sicher, nachhaltig und zu fairen Preisen. Als Ihr Energieversorger vor Ort sind wir immer ganz nah bei Ihnen. Wir bieten Ihnen höchste Leistungsqualität, mehr Service und persönliche Beratung. Wir wollen nur das Beste für unsere Kunden. Transparente Preise für Sie - ohne versteckte Kosten, ohne Risiko.
Ihre Vorteile:
- klare Preisgestaltung
- zuverlässig, günstig und direkt
- attraktiver Grundpreis pro Zähler
Stromkennzeichnung
Kennzeichnung der Stromlieferung 2023
-
Kernkraft
%
-
Kohle
%
-
Erdgas
%
-
sonst. fossile Energien
%
-
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
%
-
Erneuerbare Energien mit HKN, nicht gefördert nach dem EEG
%
Umweltauswirkungen 2023
Deutschland (Quelle: BDEW Daten) | Gesamtstromlieferung EW Wanfried 2023 | Grünstrom EW Wanfried Werrastrom E4 | |
---|---|---|---|
CO2-Emissionen (g/kWh) | 377 | 667 | 0 |
Radioaktiver Abfall (g/kWh) | 0,0002 | 0,0001 | 0,0000 |
Informationen zum Stromangebot vom EW Wanfried
Transparent in Verbrauch und Rechnung
Die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom-GVV) regelt alle Vorgehensweisen in Bezug auf die Ermittlung der Verbräuche von Kunden, die Rechnungserteilung sowie die Bezahlung der anfallenden Energiekosten.
Im Folgenden haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
- Die Änderungen des Allgemeinen Tarifes (Grundversorgung) werden von dem Elektrizitätswerk Wanfried öffentlich bekannt gegeben. Dieses erfolgt über ein persönliches Anschreiben an die Kunden, die diesen Tarif nutzen, sowie eine öffentliche Bekanntmachung in den örtlichen Medien.
- Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes (ein Jahr) die Preise (Grundpreis, Verrechnungspreis oder Arbeitspreis) geändert oder findet ein Kundenwechsel (Umzug oder Ummeldung) statt, so werden der Grund- und der Verrechnungspreis pro Jahr und der Energieverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet. Bei der Aufteilung des Stromverbrauches werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt ebenfalls für die Änderung der Strom- und Umsatzsteuer sowie den staatlichen Abgaben.
- Der Energieverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und berechnet. Das Elektrizitätswerk Wanfried ist jedoch berechtigt, in kürzeren Zeitabständen abzurechnen.
- Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde gleich bleibende Abschlagsbeträge, deren Höhe auf der Basis des Verbrauches des letzten Abrechnungszeitraums ermittelt wird. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dieses angemessen berücksichtigt.
- Ändert sich der Allgemeine Tarif, so können die nach der Tarifänderung anfallenden Abschlagszahlungen prozentual der Tarifänderung entsprechend angepasst werden.
- Leistungs- und Verrechnungspreise werden unabhängig von der Höhe des Energieverbrauches tageweise berechnet und für den Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.
Versorgungsgebiet
Wir versorgen Privat- und Gewerbekunden in Hessen und Thüringen (siehe Abb.) mit Strom. Kunden können im Grundversorgungsgebiet von der innovativen Stromtechnik profitieren.
In unserem Grundversorgungsgebiet gelten dabei die Bedingungen der Stromversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der ergänzenden Bedingungen und die jeweils gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung.