Kundenservice: +49 5655 98860

Grundversorgung

Hilfreiche Informationen für Verbraucher

Bestimmung des Grundversorgers nach § 36 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

  • Grundversorger Wanfried, Hessen mit den Ortsteilen Wanfried, Altenburschla, Heldra, Völkershausen: E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG
  • Grundversorger Treffurt, Thüringen mit den Ortsteilen Treffurt, Falken, Großburschla, Hattengehau, Schnellmannshausen, Schrapfendorf, Volteroda: E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG

Demzufolge ist die E-Werk Wanfried von Scharfenberg GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2025 weiterhin Grundversorger für Strom in ihrem gesamten Netzgebiet.